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Stand: August 2004 DATAformXTension Version 5 bis 6.1 für QuarkXPress 5 bis 6.1 Für MacOS, MacOS X und Windows DATAformXTension und DATAformMarken sind Pro- dukte von GASSENHUBER Systementwicklung Wassergasse 10 D 93059 Regensburg Internet: www.gassenhuber.de Mit neuesten Informationen und Updates. Alle genannten Warenzeichen wie QuarkXPress, XTen- sions, QuarkXTension, PageMaker, 4th Dimension, 4D Insider, 4D External, Apple, Macintosh, MacOS, PowerMacintosh, Windows / NT, PhotoShop, Explorer, Netscape etc. sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Quark, Inc. makes no warranties, either express or implied, regarding the enclosed computer software packa- ge, its merchantability, or its fitness for any particular purpose. Quark, Inc. disclaims all warranties including, but not limited to the warranties of the distributors, retai- lers and developers of the enclosed software. Without limiting the foregoing, in no event shall Quark, Inc. be liable for any special, indirect, incidental, or con- sequential damages in any way relating to the use or ari- sing out of the use of the enclosed software. Quark, Inc.´s liability shall in no event exceed fifty dollars ($50.00). The exclusion of implied warranties and/or the exclusion ot limitation of incidental or consequential damages is not allowed in some areas, so these exclusion and limitations may not apply to you. Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen 1. Der Käufer und der  Lizenzgeber (GASSENHUBER Systementwicklung, Regensburg) stimmen darin überein, daß es nicht möglich ist, Datenverarbei- tungsprogramme so zu entwickeln, daß sie in allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Lizenzgeber gewährleistet die Übereinstimmung des Programms mit den Beschreibungen des vorliegen- den Handbuchs mit Ergänzungen. Die Gewährlei- stungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung. 2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von dem für das Programm vorgesehenen und im Handbuch oder den Ergänzun- gen angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden. 3.     Der Lizenzgeber ist zur Beseitigung von Programm- mängeln verpflichtet, die innerhalb der Gewährlei- stungsfrist auftreten und vom Käufer schriftlich in nachvollziehbarer Weise dem Lizenzgeber mitgeteilt werden. Eventuelle Mängel des DV-Programmes sind, soweit sie offenkundig sind oder werden, dem Lizenzgeber innerhalb von zwei Wochen nach Fest- stellung des Mangels anzuzeigen. Werden die Anzei- gepflichten nicht erfüllt, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelbehebung ist durch Pro- grammänderung, durch Fehlerumgehung, aber auch durch Überlassung eines anderen, dem Vertrags- zweck entsprechenden DV-Programmes möglich. 4. Werden entsprechend Punkt 3 Fehler festgestellt und gelingt es nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Funktionsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, daß dem Käufer eine vertragsgemäße Nutzung des Programms ermöglicht wird, kann der Vertragspartner eine Herabsetzung der Lizenzgebüh- ren verlangen oder die Lizenz für das Programm frist- los kündigen. 5. Jede Vertragspartei haftet für von ihr zu vertretende Schäden insgesamt maximal bis zur Höhe der Ein- malgebühr des DV-Programms. 6.     Der Lizenzgeber haftet nicht für mangelnden wirt- schaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folge- schäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Lizenzrechten Dritter. Der Lizenzgeber haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten.