Stand: August 2004DATAformXTension Version 5 bis 6.1für QuarkXPress 5 bis 6.1Für MacOS, MacOS X und WindowsDATAformXTension und DATAformMarken sind Pro-dukte vonGASSENHUBER SystementwicklungWassergasse 10D 93059 RegensburgInternet: www.gassenhuber.deMit neuesten Informationen und Updates.Alle genannten Warenzeichen wie QuarkXPress, XTen-sions, QuarkXTension, PageMaker, 4th Dimension,4D Insider, 4D External, Apple, Macintosh, MacOS,PowerMacintosh, Windows / NT, PhotoShop, Explorer,Netscape etc. sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.Quark, Inc. makes no warranties, either express orimplied, regarding the enclosed computer software packa-ge, its merchantability, or its fitness for any particularpurpose. Quark, Inc. disclaims all warranties including,but not limited to the warranties of the distributors, retai-lers and developers of the enclosed software.Without limiting the foregoing, in no event shall Quark,Inc. be liable for any special, indirect, incidental, or con-sequential damages in any way relating to the use or ari-sing out of the use of the enclosed software. Quark, Inc.´sliability shall in no event exceed fifty dollars ($50.00).The exclusion of implied warranties and/or the exclusionot limitation of incidental or consequential damages is notallowed in some areas, so these exclusion and limitationsmay not apply to you.Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen1.Der Käufer und der Lizenzgeber (GASSENHUBERSystementwicklung, Regensburg) stimmen darinüberein, daß es nicht möglich ist, Datenverarbei-tungsprogramme so zu entwickeln, daß sie in allenAnwendungsbedingungen fehlerfrei sind. DerLizenzgeber gewährleistet die Übereinstimmung desProgramms mit den Beschreibungen des vorliegen-den Handbuchs mit Ergänzungen. Die Gewährlei-stungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung.2.Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel,die durch Abweichen von dem für das Programmvorgesehenen und im Handbuch oder den Ergänzun-gen angegebenen Einsatzbedingungen verursachtwerden.3. Der Lizenzgeber ist zur Beseitigung von Programm-mängeln verpflichtet, die innerhalb der Gewährlei-stungsfrist auftreten und vom Käufer schriftlich innachvollziehbarer Weise dem Lizenzgeber mitgeteiltwerden. Eventuelle Mängel des DV-Programmessind, soweit sie offenkundig sind oder werden, demLizenzgeber innerhalb von zwei Wochen nach Fest-stellung des Mangels anzuzeigen. Werden die Anzei-gepflichten nicht erfüllt, ist jegliche Gewährleistungausgeschlossen. Mängelbehebung ist durch Pro-grammänderung, durch Fehlerumgehung, aber auchdurch Überlassung eines anderen, dem Vertrags-zweck entsprechenden DV-Programmes möglich.4.Werden entsprechend Punkt 3 Fehler festgestellt undgelingt es nicht innerhalb einer angemessenen Fristdurch Nachbesserung die erheblichen Abweichungenvon der Funktionsbeschreibung zu beseitigen oder sozu umgehen, daß dem Käufer eine vertragsgemäßeNutzung des Programms ermöglicht wird, kann derVertragspartner eine Herabsetzung der Lizenzgebüh-ren verlangen oder die Lizenz für das Programm frist-los kündigen.5.Jede Vertragspartei haftet für von ihr zu vertretendeSchäden insgesamt maximal bis zur Höhe der Ein-malgebühr des DV-Programms.6. Der Lizenzgeber haftet nicht für mangelnden wirt-schaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folge-schäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter mitAusnahme von Ansprüchen aus Verletzung vonLizenzrechten Dritter. Der Lizenzgeber haftet nichtfür die Wiederbeschaffung von Daten.